Zuletzt aktualisiert: 4. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 19 Min.

Die gesetzliche Rente allein reicht kaum noch aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das Rentenniveau liegt aktuell bei 48 % des letzten Bruttoeinkommens (Stand: 2025). Für viele Menschen entsteht dadurch eine erhebliche Versorgungslücke. Die betriebliche Altersvorsorge gilt als attraktive Möglichkeit, die Rentenlücke zu schließen. Doch lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich? Welche Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge gibt es und welche Nachteile solltest du kennen? In diesem Artikel zeige ich dir anhand von praktischen Beispielen zur betrieblichen Altersvorsorge, wann sie sinnvoll ist und worauf du achten solltest.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge liegen vor allem in der staatlichen Förderung und dem Arbeitgeberzuschuss. Gleichzeitig gibt es wichtige Aspekte bei der Steuer und bei der Auszahlung zu beachten. Mit konkreten Beispielen aus der betrieblichen Altersvorsorge erfährst du, wie viel am Ende tatsächlich für dich übrig bleibt.

Zusammenfassung

Seit 2019 gibt es eine Hammer Regelung: Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 % Zuschuss auf deine betriebliche Altersvorsorge zahlen! Das ist geschenktes Geld, das du auf keinen Fall liegen lassen solltest. Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert über Entgeltumwandlung: Du wandelst einen Teil deines Bruttogehalts in Altersvorsorge um und sparst dabei Steuern und Sozialabgaben. Doch ist das wirklich so vorteilhaft, wie es klingt?

Die Förderung ist vorteilhaft: Bis 644 € monatlich sind steuerfrei, bis 322 € sogar sozialabgabenfrei! Ein Rechenbeispiel macht die Kraft deutlich. Du wandelst 200 € brutto um. Durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis kostet dich das netto nur etwa 102 €. Dein Arbeitgeber gibt 15 % dazu, also 30 €. Zusammen fließen 230 € in deine Altersvorsorge, aber dein Nettogehalt sinkt nur um 102 €! Das ist ein Hebel von 2,25:1.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge:

  • Arbeitgeberzuschuss garantiert: Mindestens 15 %, oft sogar 20 % bis 30 % bei großen Firmen
  • Steuerersparnis: In der Ansparphase zahlst du auf umgewandelte Beträge keine Steuern
  • Sozialabgaben gespart: Bis 322 € monatlich auch keine Sozialversicherungsbeiträge
  • Insolvenzschutz: Deine Ansprüche sind selbst bei Pleite des Arbeitgebers geschützt

Aber Achtung! Es gibt auch erhebliche Nachteile. In der Auszahlungsphase schlägt die Realität zu: Als gesetzlich Krankenversicherter zahlst du auf die Betriebsrente volle 21,3 % Kranken- und Pflegeversicherung, statt der normalen Aufteilung mit dem Arbeitgeber! Dazu kommen noch Steuern. Von 1.000 € Bruttorente bleiben nach Abzügen oft nur noch 650 € bis 700 € netto übrig.

Ein weiterer Nachteil: Durch die Entgeltumwandlung reduzierst du deine gesetzliche Rente! Bei 200 € monatlicher Umwandlung über 30 Jahre verlierst du etwa 70 € bis 80 € gesetzliche Rente dauerhaft. Das muss die Betriebsrente erstmal kompensieren. Außerdem fallen Arbeitslosengeld und Elterngeld niedriger aus, weil dein sozialversicherungspflichtiges Gehalt sinkt.

Die Rechnung mit realen Zahlen: Du zahlst 30 Jahre lang netto 102 € monatlich ein. Mit Arbeitgeberzuschuss werden daraus 230 € Gesamtbeitrag. Bei 2 % Rendite wächst das auf etwa 94.000 € an. Daraus ergibt sich eine monatliche Rente von etwa 377 € brutto. Nach allen Abzügen bleiben dir 266 € netto. Du hast insgesamt 36.720 € netto eingezahlt und erhältst über 20 Jahre 63.840 € zurück. Das ist fast das Doppelte!

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge? Als Faustregel: Wenn der Arbeitgeberzuschuss 20 % oder mehr beträgt, ist es fast immer sinnvoll. Wandle aber nicht mehr als 10 % bis 15 % deines Bruttogehalts um, sonst schadest du deiner gesetzlichen Rente zu stark!

Inhalte

Ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll? Einleitung, Funktion & Durchführungswege

Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist eine Zusatzrente über den Arbeitgeber. Du kannst dabei einen Teil deines Bruttogehalts für deine Altersvorsorge nutzen. Das nennt sich Entgeltumwandlung. Der große Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge: Auf diesen umgewandelten Betrag zahlst du während der Ansparphase keine Steuern und innerhalb bestimmter Grenzen auch keine Sozialabgaben. Dein Arbeitgeber ist seit 2022 verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % zu deinen Beiträgen zu leisten, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Die rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge ist das Betriebsrentengesetz. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts in eine bAV umzuwandeln. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 hat die Attraktivität weiter erhöht, indem es den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss einführte. Laut Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stieg die Zahl der aktiven Anwartschaften von rund 14,5 Millionen im Jahr 2001 auf über 21 Millionen bis Ende 2021.

Die fünf Durchführungswege im Überblick

Für die betriebliche Altersvorsorge stehen dir fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Dein Arbeitgeber wählt aus, über welchen Weg deine Betriebsrente organisiert wird. Die Direktversicherung ist der häufigste Durchführungsweg. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf deinen Namen ab. Bei Pensionskasse und Pensionsfonds werden die Beiträge von externen Versorgungseinrichtungen verwaltet. Die Direktzusage bedeutet, dass der Arbeitgeber dir eine bestimmte Betriebsrente verspricht und das Geld im eigenen Unternehmen anspart. Die Unterstützungskasse ist eine unternehmensnahe Versorgungseinrichtung.

Die Wahl des Durchführungswegs hat erhebliche Auswirkungen auf deine spätere Rente. Direktversicherungen bieten meist garantierte Mindestrenten, während Pensionsfonds oft höhere Renditen durch Aktieninvestments ermöglichen. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse ist der steuerfrei einzahlbare Beitrag unbegrenzt, allerdings greift hier auch nicht die 15-%-Zuschuss-Pflicht des Arbeitgebers. Wichtig ist: Du kannst den Durchführungsweg nicht selbst wählen. Das ist Sache deines Arbeitgebers.

Wie hoch sollte deine Entgeltumwandlung sein?

Eine zentrale Frage: Wie viel solltest du monatlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen? Hier gibt es keine pauschale Antwort, aber einige Faustregeln aus der Praxis. Als Orientierung gilt: Wandle nicht mehr als 10 bis 15 % deines Bruttogehalts um. Sonst reduzierst du deine gesetzliche Rente zu stark.

Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € wären das maximal 350 bis 525 € monatlich. Allerdings liegst du damit bereits über der sozialabgabenfreien Grenze von 322 €. Auf den übersteigenden Betrag müsstest du dann Sozialabgaben zahlen. Die betriebliche Altersvorsorge ist bis 644 € monatlich steuerfrei, aber nur bis 322 € sozialabgabenfrei (Stand: 2025). Viele Finanzberater empfehlen, sich an der sozialabgabenfreien Grenze zu orientieren und maximal 300 bis 350 € umzuwandeln.

Wichtig ist auch, dass du genügend Nettoeinkommen übrig behältst für deine laufenden Kosten und für den Aufbau von flexiblen Rücklagen. Die betriebliche Altersvorsorge bindet dein Geld bis zur Rente, wodurch du nicht mehr ran kommst, auch nicht in Notfällen. Deshalb solltest du parallel mindestens drei bis sechs Monatsgehälter als Notgroschen auf einem Tagesgeldkonto haben.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge: Steuerliche Förderung und Arbeitgeberzuschuss

Die steuerlichen Vorteile machen die betriebliche Altersvorsorge besonders attraktiv. Im Jahr 2025 kannst du monatlich bis zu 644 € und jährlich bis zu 7.728 € steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich sind Beiträge bis zu 322 € monatlich (3.864 € jährlich) auch sozialabgabenfrei.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt für neue bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung eine wichtige Regelung: Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % zu deinen Beiträgen dazugeben, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Ab 2022 wurde diese Verpflichtung auch auf alle Bestandsverträge ausgeweitet. Die Zuschusspflicht gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Das sinkende Rentenniveau macht zusätzliche Vorsorge wie die bAV unverzichtbar.

Warum der Arbeitgeberzuschuss so wichtig ist

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 % macht einen enormen Unterschied für deine Altersvorsorge. Nehmen wir ein konkretes Beispiel der betrieblichen Altersvorsorge: Du zahlst 30 Jahre lang 200 € monatlich ein. Ohne Arbeitgeberzuschuss wären das 72.000 €. Mit 15 % Zuschuss (30 €) werden daraus 82.800 €. Dies ist ein Plus von 10.800 € allein durch den gesetzlichen Mindestzuschuss.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 1a Absatz 1a des Betriebsrentengesetzes. Der Zuschuss muss „zusätzlich” gezahlt werden. Eine bloße Umverteilung, bei der die Entgeltumwandlung reduziert wird, ist nicht zulässig. Manche Arbeitgeber haben das bei der Einführung 2019/2022 falsch gemacht und mussten nachbessern. Neben der bAV bieten Arbeitgeber oft Zuschüsse zur Krankenversicherung.

Für Gehälter unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung (2025: 66.150 € jährlich) spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung etwa 19,5 % an Sozialversicherungsbeiträgen ein. Der gesetzliche Mindestzuschuss von 15 % liegt also deutlich darunter. Viele Arbeitgeber zahlen daher freiwillig mehr: 20, 25 oder sogar 30 % sind keine Seltenheit, besonders bei größeren Unternehmen.

Endkapital nach 30 Jahren bei verschiedenen AG-Zuschüssen

Eigene Einzahlung: 200 € Brutto monatlich (102 € Nettoaufwand)

Annahmen: 2 % Rendite p.a., 1 % Kosten p.a., 30 Jahre Laufzeit. Der Arbeitgeberzuschuss macht einen erheblichen Unterschied beim Endkapital!

15 % AG-Zuschuss
94.250 €
Gesetzliches Minimum
30 % AG-Zuschuss
106.500 €
+13 % mehr Kapital
50 % AG-Zuschuss
122.900 €
+30 % mehr Kapital

Quelle: Eigene Berechnung | Werte gerundet, ohne Berücksichtigung von Inflation und Steuern in der Auszahlungsphase

Konkrete Beispielrechnung

Schauen wir uns ein praktisches Beispiel der betrieblichen Altersvorsorge an: Du verdienst 3.500 € brutto im Monat und möchtest 200 € per Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dein Arbeitgeber leistet den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15 %, also 30 €. Insgesamt fließen somit 230 € in deine bAV.

Durch die Entgeltumwandlung von 200 € reduziert sich dein zu versteuerndes Bruttoeinkommen auf 3.300 €. Bei Steuerklasse I sparst du dadurch etwa 84 € an Steuern und Sozialabgaben ein. Dein tatsächlicher Nettoverzicht beträgt also nur 116 €, für eine Altersvorsorge von 230 € pro Monat. Das ist eine Förderquote von fast 50 % durch Staat und Arbeitgeber zusammen.

Diese Beispielrechnung zur betrieblichen Altersvorsorge zeigt deutlich: Die Kombination aus steuerlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss macht die betriebliche Altersvorsorge zu einem attraktiven Angebot. Besonders für Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen ist die Förderung spürbar. Bei höheren Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen fällt die sozialversicherungsrechtliche Förderung teilweise weg, die steuerliche Förderung bleibt aber erhalten.

Von der Entgeltumwandlung zum Nettoaufwand

Detaillierte Berechnung bei 200 € Bruttoentgeltumwandlung

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Position Betrag Erläuterung
Ausgangssituation
Bruttogehalt (Beispiel) 3.500 € Monatliches Bruttogehalt
Entgeltumwandlung (brutto) 200 € Vom Brutto in bAV
Ersparnisse durch Entgeltumwandlung
Ersparnis Sozialabgaben 44 € 22,1 % von 200 €
Ersparnis Steuern 31 € ca. 15-20 % Steuersatz
Ersparnis Solidaritätszuschlag 1,70 € 5,5 % von Steuern
Gesamtersparnis Steuern & SV 76,70 € Summe der Ersparnisse
Arbeitgeberzuschuss
Pflichtzuschuss (15 %) 30 € 15 % von 200 €
Netto-Aufwand & Gesamteinzahlung
Nettogehaltsverlust 123,30 € 200 € - 76,70 € Ersparnis
Abzgl. Arbeitgeberzuschuss - 30 € Gegenwert AG-Zuschuss
Verminderte Rentenpunkte ≈ 8 € Langfristiger Nachteil GRV
Effektiver Nettoaufwand ≈ 102 € Tatsächlicher monatlicher Aufwand
Gesamteinzahlung bAV 230 € 200 € + 30 € AG-Zuschuss

Fazit: Für nur 102 € Nettoaufwand fließen 230 € in die betriebliche Altersvorsorge. Das entspricht einem Hebel von 2,25:1. Jeder investierte Netto-Euro bringt 2,25 € Sparleistung!

Basis: Steuerklasse 1, kinderlos, gesetzlich krankenversichert. Sozialabgaben: 22,1 % (RV: 9,3 %, AV: 1,3 %, KV: 7,3 %, PV: 4,2 % inkl. Zusatzbeitrag 2,5 %). Werte gerundet.

Sonderförderung für Geringverdiener

Für Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen unter 2.575 € monatlich gibt es seit 2018 eine zusätzliche staatliche Förderung. Zahlt der Arbeitgeber zwischen 240 und 960 € jährlich in die bAV ein, erhält er vom Staat einen Zuschuss von 30 %. Bei 960 € Arbeitgeberbeitrag sind das 288 € staatliche Förderung pro Jahr.

Diese Förderung ist an einige Bedingungen geknüpft: Der Arbeitgeber muss die Beiträge aus eigener Tasche zahlen, nicht durch Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Viele Arbeitgeber geben diese staatliche Förderung aber an ihre Beschäftigten weiter, sodass mehr Geld in die Altersvorsorge fließt. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Nutzung dieser Förderung aber noch ausbaufähig. Viele Arbeitgeber kennen sie nicht oder nutzen sie nicht konsequent.

Nachteile und wichtige Risiken der betrieblichen Altersvorsorge

So attraktiv die Vorteile klingen, die Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge solltest du unbedingt kennen. Diese Aspekte werden in der Beratung leider oft zu wenig betont, sind aber entscheidend für deine Gesamtkalkulation. Der größte Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge betrifft gesetzlich Krankenversicherte: In der Auszahlungsphase fallen auf die Betriebsrente die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Das bedeutet, du zahlst sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil allein.

Immerhin: Seit 2020 gibt es einen Freibetrag, der aktuell bei 187,25 € monatlich liegt (Stand: 2025). Bis zu dieser Höhe sind Betriebsrenten für gesetzlich Krankenversicherte beitragsfrei. Für die Pflegeversicherung gilt ebenfalls eine Freigrenze von 187,25 €. Wird diese überschritten, werden auf die gesamte Betriebsrente Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Privat Krankenversicherte sind von dieser Problematik nicht betroffen, da ihr Beitrag unabhängig vom Einkommen ist.

Doppelte Sozialabgaben im Alter

Bei der normalen gesetzlichen Rente zahlen Rentner nur den halben Krankenkassenbeitrag. Bei der Betriebsrente musst du den vollen Beitrag allein tragen. Der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag liegt 2025 bei etwa 17,1 % (14,6 % + 2,5 % Zusatzbeitrag), hinzu kommen 4,2 % Pflegeversicherung (für Kinderlose). Das sind zusammen rund 19 % zusätzliche Abzüge von deiner Betriebsrente.

Diese doppelte Belastung war lange Zeit ein großes Streitthema. Rentner fühlten sich benachteiligt, weil sie während ihrer Erwerbstätigkeit zwar Sozialabgaben einsparten, im Alter aber voll belastet wurden. Die Einführung des Freibetrags 2020 hat die Situation deutlich verbessert, besonders für Rentner mit kleineren Betriebsrenten. Bei einer Betriebsrente von 400 € monatlich werden nach Abzug des Freibetrags nur noch 212,75 € mit Sozialabgaben belegt. Das sind etwa 40 € statt 76 € monatlich.

Rechne dir aus, wie hoch deine voraussichtliche Betriebsrente sein wird und welche Sozialabgaben dann anfallen. Diese Kosten musst du bei der Entscheidung für oder gegen die betriebliche Altersvorsorge mit einkalkulieren. Als Faustregel gilt: Je höher deine Betriebsrente, desto stärker wirken sich die Sozialabgaben aus.

Reduzierung der gesetzlichen Rente

Durch die Entgeltumwandlung reduzierst du dein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen. Das bedeutet: Du zahlst weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sammelst dadurch weniger Rentenpunkte. Deine spätere gesetzliche Rente fällt also geringer aus. Dieser Effekt wird oft unterschätzt.

Bei einer Entgeltumwandlung von 200 € monatlich über 30 Jahre verlierst du etwa 70 bis 80 € gesetzliche Rente pro Monat. Dieser Verlust ist dauerhaft und wird auch nicht durch Rentenerhöhungen ausgeglichen. Die Betriebsrente sollte diesen Verlust mehr als kompensieren, sonst lohnt sich die bAV nicht. Bei unserem Beispiel müsste die Betriebsrente also mindestens 150 bis 200 € netto betragen, damit sich die Sache rechnet.

Ein weiterer Aspekt: Die gesetzliche Rente ist deutlich besser gegen Inflation geschützt als viele Betriebsrenten. Die gesetzliche Rente wird regelmäßig angepasst und steigt mit der Lohnentwicklung. Bei der Betriebsrente hängt es vom Durchführungsweg ab, ob und wie Rentensteigerungen vorgesehen sind. Viele klassische Direktversicherungen zahlen eine feste, nicht angepasste Rente. Im Laufe der Jahre verlierst du also real an Kaufkraft.

Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen

Durch das niedrigere sozialversicherungspflichtige Einkommen fällt auch das Arbeitslosengeld niedriger aus, falls du deinen Job verlierst. Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des letzten Nettogehalts (67 % mit Kind). Bei einer Entgeltumwandlung von 200 € und einem Bruttogehalt von 3.500 € reduziert sich dein Arbeitslosengeld um etwa 50 bis 60 € monatlich.

Gleiches gilt für das Elterngeld, das sich am Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate orientiert. Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens, maximal 1.800 €. Bei einer Entgeltumwandlung von 200 € kannst du mit etwa 100 bis 120 € weniger Elterngeld pro Monat rechnen. Über ein Jahr Elternzeit summiert sich das auf 1.200 bis 1.440 €.

Für Frauen und Männer, die Elternzeit planen, kann die Entgeltumwandlung daher ungünstig sein. Hier solltest du genau rechnen, ob die langfristigen Vorteile der bAV die kurzfristigen Einbußen beim Elterngeld aufwiegen. Eine Strategie könnte sein, die Entgeltumwandlung ein bis zwei Jahre vor der geplanten Elternzeit auszusetzen, um das Elterngeld zu maximieren. Die bAV sollte Teil deiner Gesamtstrategie sein. Erfahre mehr zur optimalen Altersvorsorge nach Alter.

Auch beim Krankengeld gibt es Auswirkungen: Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehalts, aber maximal 90 % des Nettogehalts. Bei einer Entgeltumwandlung sinkt dein Krankengeld entsprechend, allerdings meist nur um etwa 30 bis 40 € bei einer Umwandlung von 200 €.

Staatlich geförderte Altersvorsorge als Ergänzung zur bAV

Neben der betrieblichen Altersvorsorge solltest du auch staatlich geförderte Produkte wie die Riester-Rente in deine Altersvorsorge-Strategie einbeziehen. Besonders für Familien mit Kindern kann sich Riester durch die hohen Zulagen extrem lohnen: 300 € pro Kind und Jahr plus 175 € Grundzulage ergeben bei zwei Kindern bereits 775 € staatliche Förderung jährlich. Dazu kommt die Möglichkeit, die Beiträge steuerlich abzusetzen. Bei einem Mindesteigenbeitrag von nur 60 € pro Jahr erreichst du damit Förderquoten von über 1.000 %.

Auch wenn die Riester-Rente in der öffentlichen Diskussion oft kritisiert wird, gibt es Konstellationen, in denen sie eine sinnvolle Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge darstellt. Während die bAV primär über den Arbeitgeberzuschuss punktet, profitierst du bei Riester von direkten staatlichen Zulagen. Eine Kombination aus bAV und Riester nutzt verschiedene Fördertöpfe optimal aus und diversifiziert deine Altersvorsorge über mehrere Säulen. Gerade für Geringverdiener und kinderreiche Familien kann diese Doppelstrategie die Rentenlücke deutlich effektiver schließen als eine einzelne Vorsorgeform.

Die Entscheidung für oder gegen Riester solltest du jedoch nicht pauschal treffen. Faktoren wie deine persönliche Steuerbelastung, die Anzahl deiner Kinder, deine Lebensplanung und die Produktkosten spielen eine entscheidende Rolle. In meiner detaillierten Analyse zur Riester-Rente erfährst du genau, für wen sie sich lohnt, welche Vor- und Nachteile du kennen solltest und welche Alternativen es gibt. Eine fundierte Entscheidung basiert immer auf deiner individuellen Situation, nicht auf pauschalen Empfehlungen oder Medienberichten.

Eingeschränkte Flexibilität

Bei einem Jobwechsel hängt die Mitnahme deiner betrieblichen Altersvorsorge vom Durchführungsweg ab. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds hast du das Recht, deine Ansprüche mitzunehmen. Allerdings muss der neue Arbeitgeber nicht zwingend den gleichen Anbieter oder Durchführungsweg akzeptieren. In der Praxis führt das oft dazu, dass du beim neuen Arbeitgeber einen neuen Vertrag beginnst und der alte Vertrag beitragsfrei gestellt wird.

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse bleiben die Ansprüche beim alten Arbeitgeber erhalten. Eine Kündigung oder vorzeitige Auszahlung ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Dein Geld ist bis zur Rente gebunden. Das kann problematisch sein, wenn du unvorhergesehen Geld brauchst, zum Beispiel für eine Immobilienfinanzierung oder bei finanziellen Engpässen.

Ein weiterer Punkt: Bist du jünger als 21 Jahre oder warst weniger als drei Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt, können arbeitgeberfinanzierte Beiträge verfallen (sogenannte Verfallfristen). Der gesetzliche 15-%-Zuschuss ist aber sofort unverfallbar. Dieser bleibt dir also in jedem Fall erhalten. Bei selbst eingezahlten Beiträgen per Entgeltumwandlung gibt es keine Verfallfristen.

Renditerisiko und Garantien

Die Rendite deiner betrieblichen Altersvorsorge hängt stark vom gewählten Durchführungsweg und der Anlagestrategie ab. Klassische Direktversicherungen mit Garantiezins bieten Sicherheit, aber meist niedrige Renditen von 1 bis 2 %. Pensionsfonds mit Aktienanteil können höhere Renditen erzielen, bergen aber auch Verlustrisiken.

Bei vielen bAV-Verträgen gibt es nur eine Beitragsgarantie, das heißt, du bekommst mindestens deine eingezahlten Beiträge zurück. Eine Rentengarantie, die eine bestimmte monatliche Rente zusagt, ist seltener geworden. Stattdessen hängt die Höhe deiner Rente davon ab, wie sich dein Kapital entwickelt hat. In Niedrigzinsphasen kann das zu enttäuschend niedrigen Renten führen.

Ein Beispiel: Du zahlst 30 Jahre lang 230 € monatlich ein (inklusive Arbeitgeberzuschuss), also insgesamt 82.800 €. Bei 1 % Verzinsung wächst das Kapital auf etwa 95.000 €, bei 3 % auf etwa 133.000 €, bei 5 % auf etwa 191.000 €. Die Rendite macht also einen enormen Unterschied. Frage deinen Arbeitgeber oder die Versorgungseinrichtung nach den historischen Renditen und den zugrunde liegenden Garantien.

Steuern und Auszahlung: Das musst du beachten

Die Steuer bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge wird in der Auszahlungsphase voll fällig nach dem Prinzip der “nachgelagerten Besteuerung”: Was du während des Berufslebens an Steuern gespart hast, holst du als Rentner nach. Allerdings ist dein Steuersatz im Alter meist deutlich niedriger als während des Berufslebens, weil dein Gesamteinkommen geringer ist. Diese nachgelagerte Besteuerung gilt für alle ab 2005 abgeschlossenen bAV-Verträge.

Die betriebliche Altersvorsorge bei Auszahlung wird wie normales Einkommen versteuert. Dein persönlicher Steuersatz im Alter hängt von der Höhe deiner Gesamteinkünfte ab, also gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Renten, Mieteinnahmen und eventuell Einkünfte aus Kapitalvermögen. Je nachdem, wie hoch diese Einkünfte zusammen sind, kann dein Steuersatz zwischen 0 und 45 % liegen.

Steuerfreibeträge für Rentner

Als Rentner profitierst du von verschiedenen Steuerfreibeträgen. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € für Ehepaare. Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen darunter, zahlst du keine Steuern. Zusätzlich gibt es den Altersentlastungsbetrag für Einkünfte, die nicht aus der gesetzlichen Rente stammen.

Der Altersentlastungsbetrag beträgt für im Jahr 1959 Geborene 15,2 % des Bruttoeinkommens, maximal 722 € pro Jahr. Für jüngere Jahrgänge wird dieser Betrag schrittweise abgeschmolzen. Wer 1975 oder später geboren ist, erhält keinen Altersentlastungsbetrag mehr. Betriebsrenten, private Renten und Einkünfte aus Vermietung werden mit diesem Betrag entlastet.

Laut Statistischem Bundesamt lag das durchschnittliche Bruttorentenniveau 2024 bei etwa 1.600 € monatlich. Zusammen mit einer Betriebsrente von 400 bis 600 € kommen viele Rentner in einen Bereich, wo Steuern anfallen, allerdings zu moderaten Sätzen von 10 bis 20 %.

Wie du die Steuerlast im Alter reduzieren kannst

Es gibt legale Möglichkeiten, deine Steuerlast im Alter zu optimieren. Eine davon ist die geschickte Kombination verschiedener Einkunftsarten. Private Rentenversicherungen werden zum Beispiel nur mit dem Ertragsanteil versteuert. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das nur 17 % der Rente. Die restlichen 83 % sind steuerfrei.

Auch Kapitaleinkünfte aus ETFs oder Aktien werden anders besteuert als Renten. Hier greift die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Liegt dein persönlicher Steuersatz darunter, kannst du eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen.

Werbungskosten kannst du auch als Rentner geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Steuerberatung, Versicherungen, Spenden oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Pauschbetrag für Werbungskosten bei Rentnern liegt bei 102 €, alles darüber hinaus kannst du zusätzlich absetzen.

Mit meinem Haushaltsbuch kannst du schon jetzt deine Einnahmen und Ausgaben im Blick behalten und für die Zukunft planen.

Einmalzahlung oder monatliche Rente?

Bei manchen Durchführungswegen hast du die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung. Die Steuer bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge ist bei Einmalzahlung wie folgt geregelt: Das gesamte Kapital wird auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt und als fiktive monatliche Rente versteuert.

Für gesetzlich Krankenversicherte werden die Krankenkassenbeiträge bei Einmalzahlung ebenfalls auf 10 Jahre verteilt. Du zahlst also über zehn Jahre hinweg monatlich Beiträge auf die fiktive Rente, auch wenn du das Geld sofort auf einen Schlag bekommst. Die Entscheidung solltest du sorgfältig abwägen: Die Rente bietet lebenslange Sicherheit, während die Einmalzahlung Flexibilität ermöglicht.

Die Vor- und Nachteile der Einmalzahlung: Du hast das Geld sofort verfügbar und kannst es nach deinen Wünschen einsetzen, zum Beispiel für eine Immobilienfinanzierung, größere Anschaffungen oder um Schulden abzubezahlen. Du kannst das Kapital selbst anlegen und möglicherweise eine höhere Rendite erzielen als mit der Verrentung. Allerdings trägst du dann auch das Langlebigkeitsrisiko: Wirst du sehr alt, kann das Kapital aufgebraucht sein, bevor du stirbst. Die lebenslange Rente zahlt dagegen bis zum Lebensende, egal wie alt du wirst.

Viele Finanzberater empfehlen eine Mischform: Nimm einen Teil als Einmalzahlung für größere Anschaffungen oder zur Schuldentilgung, lass den Rest als lebenslange Rente laufen. So kombinierst du Flexibilität mit lebenslanger Sicherheit. Wichtig: Diese Wahlmöglichkeit besteht nicht bei allen Durchführungswegen und nicht bei allen Anbietern. Kläre rechtzeitig vor Renteneintritt, welche Optionen dir offenstehen.

Steuer- & Abgabenbelastung in der Auszahlungsphase

Vergleich: 400 € monatliche Rente vs. 100.000 € Kapitalauszahlung

Wichtig: Die Auszahlung ist voll steuerpflichtig. Zusätzlich fallen für gesetzlich Versicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an (21,3 %). Freibetrag KV: 187,25 €/Monat.

Hinweis zur Darstellung: Die Y-Achse nutzt eine logarithmische Skalierung, um beide stark unterschiedlichen Werte vergleichbar darzustellen.

Netto (verfügbar)
Steuern
Kranken-/Pflegevers.
Monatliche Rente
~283 €
Netto nach Steuern & KV/PV
Aus 400 € Bruttorente
Kapitalauszahlung
~70.000 €
Netto nach Steuern & KV/PV
Aus 100.000 € Kapital

Quelle: Eigene Berechnung | Basis: Steuerklasse 1, 1.500 € gesetzliche Rente, KV/PV-Beitrag 21,3 %, Steuersatz ~15-20 %

Betriebliche Altersvorsorge Beispiel: Die vollständige Rechnung zur Auszahlung

Zum Abschluss schauen wir uns eine vollständige Rechnung an, die alle relevanten Zahlen zeigt, vom ersten Euro Einzahlung bis zur Rentenzahlung. Diese umfassende Beispielrechnung der betrieblichen Altersvorsorge hilft dir dabei, die bAV realistisch einzuschätzen und mit anderen Vorsorgeformen zu vergleichen.

Ausgangssituation: Anna, 30 Jahre alt, kinderlos, Bruttogehalt 3.800 monatlich, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert. Entgeltumwandlung 250 monatlich, Arbeitgeberzuschuss 20 % (50 ), Gesamtbeitrag 300 monatlich. Laufzeit 37 Jahre bis Rente mit 67, angenommene Verzinsung 3,5 %.

Phase 1: Die Ansparphase

Anna wandelt 250 € ihres Bruttogehalts um. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis beträgt ihr tatsächlicher Nettoverzicht nur etwa 144 € monatlich. Wie kommt diese Zahl zustande? Bei einem Bruttogehalt von 3.800 € und Steuerklasse I fallen etwa 22,1 % Sozialabgaben und rund 18 % Einkommensteuer an (inklusive Solidaritätszuschlag). Zusammen sind das etwa 40,1 %.

Auf die 250 € Entgeltumwandlung spart Anna also 40,1 %, das sind rund 100 €. Ihr Nettoverzicht beträgt damit 250 € minus 100 € = 150 €. In Wirklichkeit ist der Effekt sogar noch etwas günstiger, da durch die Progression im Steuersystem der Grenzsteuersatz relevant ist. Für unsere Rechnung nehmen wir konservativ 144 € Nettoverzicht an.

In 37 Jahren (444 Monate) zahlt Anna netto 63.936 € ein. Mit dem Arbeitgeberzuschuss von 22.200 € fließen insgesamt 133.200 € in die bAV. Bei 3,5 % Verzinsung wächst das Kapital auf etwa 246.000 € an. Anna hat also aus einem Nettoverzicht von knapp 64.000 € ein Kapital von 246.000 € aufgebaut. Das entspricht fast das Vierfache.

Dieses Beispiel zeigt klar die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge: Die Kombination aus Arbeitgeberzuschuss, Steuerersparnis und Zinseszinseffekt wirkt sich enorm aus. Hätte Anna die 144 € monatlich privat in einen ETF-Sparplan investiert, hätte sie (bei gleicher Verzinsung von 3,5 %) nach 37 Jahren etwa 134.000 €. Die betriebliche Altersvorsorge bringt ihr also 112.000 € mehr, hauptsächlich dank des Arbeitgeberzuschusses von insgesamt 22.200 € und der Steuerersparnis.

Phase 2: Die Rentenphase

Aus 246.000 € wird bei 20 Jahren Rentenlaufzeit und 2 % Verzinsung eine monatliche Bruttorente von etwa 1.010 €. Warum nur 2 % Verzinsung in der Rentenphase? Viele Versicherungen bieten in der Rentenphase konservativere Anlagen, um Schwankungen zu vermeiden. Die garantierte Verzinsung liegt oft bei 1 bis 2 %.

Jetzt kommen die Abzüge, die oft unterschätzt werden:

Steuern: Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 18 % im Alter fallen auf die Betriebsrente etwa 182 € Steuern an. Warum 18 %? Anna bezieht neben der Betriebsrente auch die gesetzliche Rente von etwa 1.800 €. Zusammen mit der Betriebsrente von 1.010 € hat sie ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 33.720 € jährlich. Nach Abzug des Grundfreibetrags von 12.096 € bleiben 21.624 € zu versteuern. Das ergibt einen durchschnittlichen Steuersatz von etwa 18 %.

Krankenversicherung: Nach Abzug des Freibetrags von 187,25 € wird auf 822,75 € der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag von 17,1 % fällig, also 141 €. Dieser Beitrag kann je nach Krankenkasse leicht variieren, da jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitrag erheben kann.

Pflegeversicherung: Auf die gesamte Betriebsrente fallen 4,2 % Pflegeversicherung an (für Kinderlose), also 42 €. Für Eltern wären es 3,6 %, also 36 €. Die Pflegeversicherung kennt keine Freigrenze wie die Krankenversicherung. Der volle Betrag wird verbeitragt, sobald die Freigrenze von 187,25 € überschritten ist.

Nettorente: 1.010 € – 182 € – 141 € – 42 € = 645 € netto

Anna hat netto 63.936 € eingezahlt und erhält 20 Jahre lang 645 € monatlich, also insgesamt 154.800 €. Selbst nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben hat sich ihre Investition mehr als verdoppelt.

Was wäre ohne betriebliche Altersvorsorge?

Zum Vergleich: Hätte Anna die 144 € monatlich in einen ETF-Sparplan investiert, würde sie nach Steuern auf die Kursgewinne (26,375 % Abgeltungsteuer) etwa 125.000 € netto zur Verfügung haben. Bei einer Entnahmerate von 4 % pro Jahr könnte sie sich daraus etwa 420 € monatlich auszahlen. Die betriebliche Altersvorsorge bringt ihr also 225 € mehr pro Monat, allerdings mit der Einschränkung, dass sie bei der bAV an die monatliche Rente gebunden ist, während sie beim ETF-Sparplan flexibel auf das Kapital zugreifen kann.

Ein weiterer Aspekt: Anna hat durch die Entgeltumwandlung etwa 75 € weniger gesetzliche Rente pro Monat. Ohne bAV hätte sie also etwa 1.875 € gesetzliche Rente statt 1.800 €. Die Betriebsrente von 645 € netto kompensiert diesen Verlust mehr als deutlich und bringt Anna insgesamt 570 € mehr Rente pro Monat.

Dieses umfassende Beispiel zur betrieblichen Altersvorsorge zeigt: Sie lohnt sich in diesem Fall klar, besonders dank des Arbeitgeberzuschusses von 20 %. Wäre der Arbeitgeberzuschuss nur die gesetzlichen 15 %, würde die Rechnung etwas weniger vorteilhaft ausfallen, wäre aber immer noch positiv. Bei einem Zuschuss von 25 oder 30 % wäre das Ergebnis noch deutlich besser.

bAV-Szenarien im Vergleich

30 Jahre Laufzeit | 200 € monatliche Bruttoentgeltumwandlung

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Szenario Eigener Netto-Aufwand/Monat AG-Zuschuss/Monat Gesamt-Einzahlung/Monat End-kapital (brutto) Monatl. Rente (brutto) Monatl. Rente (netto)
Ohne bAV (privat) 200 € 0 € 200 € 82.000 € 328 € 328 €
bAV: 15 % AG-Zuschuss 102 € 30 € 230 € 94.250 € 377 € 266 €
bAV: 30 % AG-Zuschuss 102 € 60 € 260 € 106.500 € 426 € 301 €
bAV: 50 % AG-Zuschuss 102 € 100 € 300 € 122.900 € 492 € 348 €
Vorteil bAV vs. privat Bei 50 % AG-Zuschuss: 52 % weniger Nettoaufwand, aber 50 % mehr monatliche Nettorente!
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
Zusammenfassung

Wichtig: Die bAV lohnt sich besonders bei höherem Arbeitgeberzuschuss. Selbst bei minimalem 15-%-Zuschuss ist die bAV aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenersparnis attraktiver als private Vorsorge mit gleichem Nettoaufwand!

Annahmen: 2 % Rendite p.a., 1 % Kosten p.a., 30 Jahre Laufzeit. Nettorente berücksichtigt Steuern (ca. 15 %) und KV/PV-Beiträge (21,3 %) nach Freibetrag (187,25 €). Minderung gesetzliche Rente nicht eingerechnet. Private Vorsorge: 2 % Rendite p.a., 0,5 % Kosten, keine Steuern in Auszahlung. Werte gerundet.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, eine klassische Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht möglich. Du kannst die Beitragszahlungen aber jederzeit aussetzen und den Vertrag beitragsfrei stellen. Die bereits eingezahlten Beiträge und erworbenen Ansprüche bleiben bestehen und werden bei Renteneintritt ausgezahlt. Eine Auszahlung vor dem Renteneintritt ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.

Bei Arbeitslosigkeit wird deine betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei gestellt, da keine Entgeltumwandlung mehr stattfindet. Deine erworbenen Ansprüche bleiben vollständig erhalten. Sobald du wieder eine Anstellung findest, kannst du entweder den alten Vertrag fortführen oder beim neuen Arbeitgeber einen neuen bAV-Vertrag abschließen.

Ja, deine betriebliche Altersvorsorge ist insolvenzgeschützt. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds wird das Kapital extern verwaltet und ist daher nicht von einer Arbeitgeberinsolvenz betroffen. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse springt der Pensionssicherungsverein ein und zahlt die zugesagten Leistungen. Deine Ansprüche sind also in jedem Fall gesichert.

Das hängt von deiner individuellen Situation ab. Die betriebliche Altersvorsorge ist besonders sinnvoll, wenn dein Arbeitgeber einen hohen Zuschuss zahlt (20 % oder mehr). Als Faustregel gilt: Wandle nicht mehr als 10 bis 15 % deines Bruttogehalts um, um die gesetzliche Rente nicht zu stark zu reduzieren. Wichtig ist, dass du innerhalb der steuer- und sozialabgabenfreien Grenzen bleibst. 2025 sind das maximal 644 € monatlich steuerfrei in der betrieblichen Altersvorsorge und 322 € sozialabgabenfrei. Die optimale Höhe ermittelst du am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Ja, du kannst mehrere bAV-Verträge haben, zum Beispiel von früheren Arbeitgebern und vom aktuellen Arbeitgeber. Die steuer- und sozialabgabenfreien Höchstbeträge gelten allerdings pro Person und Jahr, nicht pro Vertrag. Du musst also darauf achten, dass die Summe aller Beiträge die Grenzen nicht überschreitet, sonst werden die übersteigenden Beträge normal versteuert und verbeitragt.

Das kommt darauf an. Bist du nur noch fünf Jahre von der Rente entfernt, ist die Laufzeit für die üblichen Effekte der bAV zu kurz. Der Zinseszinseffekt kann kaum wirken. Dennoch kann es sich lohnen, wenn dein Arbeitgeber einen hohen Zuschuss zahlt oder die Beiträge sogar komplett übernimmt. In diesem Fall bekommst du quasi geschenktes Geld. Lass dich hierzu individuell beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge liegen im Arbeitgeberzuschuss und der Steuerersparnis während der Einzahlung. Die Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge sind die geringere Flexibilität und die Krankenversicherungsbeiträge im Alter. Eine Kombination beider Formen ist für die meisten Menschen die beste Lösung: Die bAV für die geförderten Beiträge und die private Vorsorge für Flexibilität.

Die betriebliche Altersvorsorge unterliegt bei Scheidung dem Versorgungsausgleich. Das bedeutet, die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche werden zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Beiträge eingezahlt hat. Jeder Ehepartner erhält die Hälfte der während der Ehe aufgebauten Anwartschaften. Dies gilt auch für betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung.

Dein persönlicher Altersvorsorge-Check: Lohnt sich die bAV für dich?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Ob die betriebliche Altersvorsorge für dich sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Höhe des Arbeitgeberzuschusses, dein Gehalt, dein Alter, deine persönliche Situation und deine Gesamtstrategie für die Altersvorsorge.

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind klar: Steuerersparnis in der Ansparphase, Arbeitgeberzuschuss und relativ sicheres Geld fürs Alter. Gleichzeitig gibt es Nachteile wie die doppelten Sozialabgaben in der Rentenphase für gesetzlich Versicherte, reduzierte gesetzliche Rente und eingeschränkte Flexibilität.

Meine Empfehlung aus der Praxis: Prüfe genau, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss bei deinem Arbeitgeber ist. Liegt er bei 20 % oder höher, ist die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen sinnvoll. Kombiniere die bAV mit anderen Vorsorgeformen wie ETF-Sparplänen für eine ausgewogene Strategie.

Die Rechenbeispiele zur betrieblichen Altersvorsorge in diesem Artikel haben gezeigt: Trotz Steuer bei Auszahlung und Sozialabgaben kann sie ein gutes Geschäft sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Wichtig ist, dass du die Zahlen für deine persönliche Situation durchrechnest und nicht blind einem Angebot zustimmst.

Gemeinsam finden wir heraus, wie du optimal für dein Alter vorsorgst. Die betriebliche Altersvorsorge kann ein wichtiger Baustein sein, oder wir entwickeln alternative Strategien, die besser zu deiner Situation passen. Ich unterstütze dich dabei, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die zu deinen Zielen und deiner Lebenssituation passt.